Neu geregelt wird der künftige Umfang der Prüfungen bei den Arbeitgebern im Hinblick auf die Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
- Die Prüfungen werden von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Sie sollen dazu führen, dass die von den Verwertern gemeldeten abgabepflichtigen Entgelte ansteigen und dadurch die Abgabegerechtigkeit erhöht wird.
- Der Künstlersozialabgabesatz musste für 2013 auf 4,1 Prozent und für 2014 auf 5,2 Prozent angehoben werden.
- 2015 soll die Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten, damit alle Arbeitgeber regelmäßig mit der Abgabe befasst werden. Kleine Unternehmen werden durch eine Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Kalenderjahr entlastet.