Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen im Jahressteuergesetz 2018 geplant
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 vorgelegt.
Hierin gibt es eine interessante Förderung für Elektro- und Hybridautos. Die Besteuerung einer privaten Nutzung erfolgt bei Dienstwagen oder privat genutzten PKW´s bisher pauschal mit der 1 % Methode. Für Elektro- und Hybridautos soll künftig nur noch die halbe Bemessungsgrundlage gelten.
Somit würden sich Einsparpotentiale für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie für Selbständige und Gewerbetreibende ergeben.
Derzeit ist geplant dies für Elektro- und Hybridautos einzuführen, welche extern aufladbar sind. Die Förderung soll für PKW gelten, welche ab 01.01.219 bis zum 31.12.2021 angeschafft werden. Für PKW welche vor dem Termin angeschafft werden, gilt die Regelung nach derzeitigem Stand nicht!
Es ist sehr wahrscheinlich, dass aufgrund der starken Autolobby diese oder eine ähnliche Regelung im endgültigen Gesetz platz findet.