Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig? Bundesverfassungsgericht tagt seit 08.07.2014
Wird Unternehmensvermögen vererbt bzw. verschenkt oder werden Betriebe übergeben, so gibt es hier großzügige Verschonungsabschläge von 85 % bzw. 100 %. Durch diese Regelung können Unternehmen steuerneutral auf die nächste Generation übertragen werden, ohne das Steuern anfallen. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen wie die Lohnsummenregelung eingehalten werden. Diese Steuerfreiheit ist insbesondere für Familienunternehmen extrem wichtig.
Diese Steuerfreiheit steht nun jedoch seit dem 08.07.2014 beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.