Steuerberater in Ingolstadt

elektronisches Fahrtenbuch

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

fahrtenbuch

Mit fortschreiten der Technik akzeptiert das Finanzamt nun auch elektronische Fahrtenbücher (vgl. BFH, Urteil vom 16.11.2005, VI R 64/04, BStBl 2006 II S. 410). Dies aber nur, wenn sich daraus die selben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert werden und elektronisch sowie auf dem Ausdruck vermerkt sein. Eine Excel Tabelle wird nach wie vor nicht anerkannt. Ergänzungen bezüglich des dienstlichen Fahrtanlassen dürfen innerhalb von 7 Tagen nachgeholt werden.

Hinweise:

  • Das Datenzugriffsrecht auf die EDV beinhaltet auch den Zugriff auf das elektronische Fahrtenbuch.
  • Bei einem elektronischen Fahrtenbuch sind die GPS-Ermittlung der Fahrtstrecken und die dadurch entstehende Abweichung vom Tachostand des Fahrzeugs grundsätzlich unbedenklich. Die Finanzverwaltung empfiehlt aber den tatsächlichen Tachostand im Halbjahres- oder Jahresabstand zu dokumentieren.
  • Das Finanzamt zertifiziert keine elektronischen Fahrtenbücher. Somit ist die Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuches nach wie vor ein Einzelfallentscheidung. Es kann aber das Fahrtenbuch über einen repräsentativen Zeitraum geführt werden und dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden.

 

 

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