Steuerberater in Ingolstadt

Vermietung über Airbnb – Wir helfen Ihnen bei Ihren steuerlichen Pflichten

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Wie verschiedene Tageszeitungen am 04.05.2018 berichtet haben, verlangen die Finanzbehörden die Namen aller Airbnb-Vermieter  von dem irischen Unternehmen. Der Zweck dahinter: Steuersünder überführen und entgangene Steuerzahlungen eintreiben. Auch die private Vermietung über das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Vermietung über Airbnb ist in der Regel steuerpflichtig. Airbnb ist steuerpflichtig AirBnb (wie auch wimdu oder 9flats) ist gem. § 21 Abs. 1 EStG steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Freigrenze von 520 € Selbstgenutzer Wohnraum oder ein selbstgenutztes Haus, welches vorübergehend vermietet wird muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn die vereinnahmte Miete innerhalb eines Kalenderjahres unter 520 € liegt (vgl. R 21.2 Abs. 1 EStR). Umsatzsteuer beachten In der Regel liegt eine kurzfristige Vermietung vor, bei welcher 7% Umsatzsteuer anfällt. Sinnvoll ist es, sich auf die Kleinunternehmerregelung zu berufen. Diese ist möglich, wenn der Umsatz 17.500 € im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 € im laufenden  Jahr nicht überschreitet. Schneller sein als das Finanzamt: unversteuerte Einnahmen nachträglich melden Entdeckt das Finanzamt unversteuerte Einnahmen, so kann Steuerhinterziehung (mindestens aber leichtfertige Steuerverkürzung) vorliegen. Eine Steuerhinterziehung ist eine Straftat und hat neben steuerlichen auch zivilrechtliche Konsequenzen. Bereits bei einer Steuerhinterziehung über 1.000 € ist eine Geldstrafe die Folge. Ab 100.000 € können bereits Freiheitsstrafen verhängt werden. Zudem ist die Steuerhinterziehung mit 6 % zu verzinsen. Auf Verjährung sollte man nicht hoffen: Diese beträgt 10 Jahre. Lösung: Melden Sie Ihre unversteuerten Einnahmen. Damit bleiben Sie straffrei. Gerne Beraten wir Sie zu Ihren Einkünften von Airbnb und zu einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Dienstrad-Leasing mit ebikes4you.com

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Immer interessanter: E-Bike Leasing

ebikes

Was bedeutet Leasing

Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein, die monatlichen Raten zahlen und das Fahrzeug seinem Mitarbeiter überlassen. Der Mitarbeiter muss diesen geldwerten Vorteil versteuern – gemäß der sog. 1%-Regelung wird also 1% des Bruttolistenpreises monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um bis zu 32% und mehr reduziert werden.

Was kostet das Dienstfahrrad-Leasing?

Die Leasing-Kosten für Arbeitgeber und -nehmer hängen davon ab, welches Fahrrad-Leasingmodell das Unternehmen wählt: Bei der Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber das Fahrrad oder E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer, der die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt zahlt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zusätzlich motivieren, kann er das Fahrrad bzw. E-Bike dem Arbeitnehmer auch kostenlos überlassen. Ebenso denkbar sind Mischvarianten.

Wie wirkt sich die Gehaltsumwandlung aus?

Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts in Höhe der Gesamtrate je Monat für den Zeitraum der Überlassung des Fahrrads bzw. E-Bikes. Statt des Gehaltes in bar erhält der Mitarbeiter sein Gehalt in Form der Überlassung eines Dienstrads. Da der Sachlohn der Höhe nach aber nicht mit der Leasingrate bemessen, sondern pauschal nach der sogenannten 1%-Methode versteuert wird, entsteht ein Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht. Diese Gehaltsumwandlung ist im PKW-Bereich seit vielen Jahren üblich.
 
 
Bei Fragen zu E-Bikes und Leasing können wir Ihnen folgenden Fachhändler empfehlen:  

e-bikes4you.com GmbH

Marmorwerkstr. 60

D-83088 Kiefersfelden

Deutschland: +49 (0)8033-9789020

Österreich: +43 (0)5372-22233

Email: info@e-bikes4you.com

ebikeslogo  

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.30 Uhr