Steuerberater in Ingolstadt

BFH: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

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Gem. BFH vom 20.03.2014 sind außergewöhnliche Aufwendungen (wie z.B. eine PKW Reparatur aufgrund einer Falschbetankung) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar. Durch Ansatz der Entfernungspauschale sind aus Gründen der Steuervereinfachung alle Aufwendungen abgegolten.  Denn die Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale zum Veranlagungszeitraum 2001 habe neben umwelt- und verkehrspolitischen Erwägungen auch und vor allem der Steuervereinfachung gedient. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auffassung hat der  BFH nicht gesehen

Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig? Bundesverfassungsgericht tagt seit 08.07.2014

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Wird Unternehmensvermögen vererbt bzw. verschenkt oder werden Betriebe übergeben, so gibt es hier großzügige Verschonungsabschläge von 85 % bzw. 100 %. Durch diese Regelung können Unternehmen steuerneutral auf die nächste Generation übertragen werden, ohne das Steuern anfallen. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen wie die Lohnsummenregelung eingehalten werden. Diese Steuerfreiheit ist insbesondere für Familienunternehmen extrem wichtig.

Diese Steuerfreiheit steht nun jedoch seit dem 08.07.2014 beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.

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