Steuerberater in Ingolstadt

Gesetzentwurf beschlossen: strafbefreienden Selbstanzeige verschärft

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Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bekannt gegeben. Hierzu wird ausgeführt:

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt grundsätzlich bestehen
  • Die Grenze,  bei welcher die Steuerhinzerziehung ohne zusätzliche Geldzahlung straffrei bleibt wird von 50.000 € auf 25.000 € abgesenkt
  • Die Höhe der Strafe wird gestaffelt (abhängig von der Höhe der Steuerhinterziehung)
  • Zahlung der Hinterziehungszinsen ist neue Voraussetzung für eine Strafbefreiung

Der Gesetzentwurf soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Quelle: BMF online

Finanzgericht erklärt Einspruch per E-Mail für unwirksam

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Das FG Hessen (Urteil v. 2.6.2014 – 8 K 1658/13; Revision anhängig) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass ein Einspruch per E-mail nicht wirksam ist, da er nicht der gesetzlich vorgegebenen Schriftform entspricht. Dieses Urteil ist überraschend, da in Literatur und sogar in der Finanzverwaltung ein Einspruch als Möglichkeit angesehen wird. (vgl. hierzu AEAO zu § 357 Nr.1).

Revision beim BFH ist anhängig.

 

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