Gesetzentwurf beschlossen: strafbefreienden Selbstanzeige verschärft
Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 den Entwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bekannt gegeben. Hierzu wird ausgeführt:
- Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt grundsätzlich bestehen
- Die Grenze, bei welcher die Steuerhinzerziehung ohne zusätzliche Geldzahlung straffrei bleibt wird von 50.000 € auf 25.000 € abgesenkt
- Die Höhe der Strafe wird gestaffelt (abhängig von der Höhe der Steuerhinterziehung)
- Zahlung der Hinterziehungszinsen ist neue Voraussetzung für eine Strafbefreiung
Der Gesetzentwurf soll am 01.01.2015 in Kraft treten
Quelle: BMF online