BFH: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
Gem. BFH vom 20.03.2014 sind außergewöhnliche Aufwendungen (wie z.B. eine PKW Reparatur aufgrund einer Falschbetankung) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar. Durch Ansatz der Entfernungspauschale sind aus Gründen der Steuervereinfachung alle Aufwendungen abgegolten. Denn die Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale zum Veranlagungszeitraum 2001 habe neben umwelt- und verkehrspolitischen Erwägungen auch und vor allem der Steuervereinfachung gedient. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auffassung hat der BFH nicht gesehen