Übersicht: Corona-Hilfen für Unternehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
inzwischen gibt es fast wöchentlich neue Informationen zu Corona-Hilfe für Unternehmer. Anbei erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Maßnahmen.
KFW-Schnellkredit
Antragsfrist: keine
Förderzeitraum: –
Überbrückungshilfe II
Antragsfrist: 31.März 2021 „Fristverlängerung“
Förderzeitraum: Sept – Dez 2020
Novemberhilfe/Dezemberhillfe
Antragsfrist: 30. April 2021 „Fristverlängerung“
Förderzeitraum: November 2020
Überbrückungshilfe III (inkl. Neustarthilfe für Solo-Selbständige)
Antragsfrist: 31. August 2021
Förderzeitraum: (Nov+Dez) und Jan – Juni 2021
Weitere Informationen können Sie auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministerium erhalten. Die Anträge sind über uns als Steuerkanzlei zu stellen. Solo-Selbstständige können die Anträge (Neustarthilfe) bis zu einem Fördervolumen von 7.500 € selbst stellen. Voraussetzung hierzu ist ELSTER. Link zum Direktantrag.
Sonstige Förderungen und Förderungen für Künstler
Bitte informieren Sie sich zudem über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
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Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Michael Irmler
Dipl. Betriebswirt (FH)
Steuerberater